Trotz Schmerz und Trauer nach einem Todesfall müssen Angehörige vieles organisieren. Nicht nur die Bestattung, auch Behördengänge, das informieren der Versicherungen und das kündigen verschiedener Verträge, gehören zu den unliebsamen Pflichten der Hinterbliebenen. Einige Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod, sondern müssen eigens gekündigt werden. Hierzu gehören z.B. der Mietvertrag, Mobilfunkverträge, Internetverträge, Vereinsmitgliedschaften, abonnierte Zeitungen, Wasser, Gas, Strom sowie Kabel- und Telefonanschluss des Verstorbenen.
Der Vermieter muss innerhalb eines Monats, von dem Ableben des Mieters, in Kenntnis gesetzt werden. Das Mietverhältnis kann regulär, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Frist von 3 Monaten, gekündigt werden. Einige Vermieter zeigen jedoch Verständnis im Trauerfall und kommen den Angehörigen bzgl. der Kündigungsfrist entgegen.
Als trauernder Angehöriger sollte man sich darüber bewusst sein, dass Miete und Nebenkostennachzahlungen als Nachlassverbindlichkeiten gelten. Diese müssen von den Erben gezahlt werden. Eine zügige Wohnungs- oder Haushaltsauflösung im Todesfall und die Kündigung des Mietverhältnisses, entlasten finanziell und sind ein wichtiger Schritt im Rahmen der Trauerbewältigung.
Was aber tun, wenn man als verantwortlicher Hinterbliebener nicht Vorort wohnt? Die Belastung und die Verpflichtung rund um den Todesfall so erschlagend scheinen? Man nicht die nötige Zeit und Kraft hat, sich um die Haushaltsauflösung/ Wohnungsauflösung zu kümmern?
Unser erfahrenes ICB-Team hat die nötige Distanz, geht sehr respektvoll mit Ihrer Situation um und erledigt alles diskret vor Ort. In dieser schwierigen Zeit, stehen wir Ihnen in Sachen Haushaltsauflösung/ Wohnungsauflösung zur Seite.
Entlastend, unterstützend, beratend!
Ihr ICB-Team